Auch wenn's kein kommerzieller Blog ist: was über rein familiäres hinausgeht, könnte als " journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote" gewertet werden, und würde damit wäre ein Impressum erforderlich.

Ich finde diese Impressumspflicht für Privatpersonen eigentlich unzumutbar, aber die rechtliche Lage ist aktuell so.

Nun gilt aber die Regel "wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn du kein kommerzielles Angebot hast, also keine Waren oder Dienstleistungen über deinen Blog anbietest und mit diesem auch keine Werbeeinnamen o.ä erzielst, dann hast du ja keine Konkurrenten, also sind dann die gefürchteten Abmahnanwälte aus dem Spiel. Nur eine Behörde (müsste nochmal nachschauen, welche), könnte das als Ordnungswidrigkeit rügen. Aber:

Wenn man per Google feststellt, dass bei nichtkommerziellen Hobbyblogs die Rechtslage unklar ist, dann liegt das je eben daran, dass so ein Fall noch nie vor Gericht kam.

Ich halte das Risiko, ohne vollständiges Impressum bloggen, für gering (aber es besteht!). Man könnte sich noch sowas überlegen wie: Blog im Ausland hosten und sich mit diesem nur per VPN verbinden. Auch das bringt keine 100%ige Sicherheit, treibt den Aufwand, dich zu ermitteln aber in die Höhe. Wegen einer Lappalie (Hobbyblog ohne vollständiges Impressum) wir man so einen Aufwand vermutlich nicht treiben.

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