Hallo,

in unserem Unternehmen gibt es keine festgelegte Arbeitszeit, die Arbeitszeit kann ab 6:30 morgens beginnen, man kann z.b. aber auch um 10 Uhr einstechen, man muss dann natürlich länger bleiben. Darf der Ausbildende dann in diesem Fall, mündlich und ohne weitere Absprache mit Vorgesetzten, dem Azubi eine Kernarbeitszeit von 8 Uhr - 17 Uhr vorschreiben? Der Sinn dahinter soll sein, dass der Ausbildende nicht so früh wie der Azubi am Arbeitsplatz erscheint und der Azubi bis dahin alleine ohne Ausbildender wäre.