Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da zur Zeit Personalmangel herrscht, werden wir in anderen Bereichen eingesetzt, als ursprünglich tariflich vereinbart. Meine Frage nun, darf der Arbeitgeber uns eine Beschäftigung zuweisen, die unter unserer Entgeltgruppe liegt? Er beruft sich dabei auf das sogenannte Direktionsrecht. So weit mir bekannt ist, darf er Tätigkeiten, die unter unserer Entgeltgruppe liegen nicht anordnen, auch wenn man tariflich in seiner Entgeltgruppe bleibt !