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Antwort
Die Aussagen sind hier leider nicht ganz korrekt...
Es werden nicht nur Ausbildung Erste-Hilfe oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen anerkannt. Sondern auch weiterführende Ausbildungen. Nähere Informationen gibt das Gesetz FEV §19 Abs 5. Rettungsdienstliche Ausbildungen etc. werden anerkannt.
Wenn man sich nicht auskennt, sollte man andere nicht verunsichern.
MFG