Hallo, ich brauche eure Hilfe und habe ein paar Fragen bezüglich der Offenlegung der Einkommens- und Vermögenswerte bei Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind.

Ist der Unterhaltspflichtige zur Berechnung des korrekten Kindesunterhalts auf Offenlegung zwingend verpflichtet?

Kann der Unterhaltspflichtige auch von der Gegenseite die Offenlegung verlangen oder ist dies in diesem Fall irrelevant?

Für hilfreiche und fundierte Antworten bin ich dankbar. Vielen Dank im Voraus!