Hallo,

ich wurde (meiner Meinung nach zu Unrecht) zu einer Geldstrafe von 190 Tagessätzen wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" verurteilt.

Ein weiteres Vorgehen gegen die Verurteilung wurde seitens der Staatsanwaltschaft durch die "Sperrberufung" erschwert, sodass ich dann die Geldstrafe angenommen habe.

Nun möchte ich gerne dieses Jahr eine staatliche Fachoberschule (in Bayern) besuchen. Es wird ein Führungszeugnis gefordert.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn dort diese Straftat vermerkt ist? Kann ich von der Schule abgelehnt werden? Habe bereits mit der Schule gesprochen, diese meinte, dass es zwar abhängig vom einzelnen Fall ist, doch eigentlich nichts dagegen spreche, da es "nur" eine Geldstrafe ist und ich keine anderen Schüler gefährde.

Kann mich die Schule trotzdem ablehnen? Danke, Gruß.