Hallo,

die EU steht weiterhin fest an der Seite der Ukraine. Sie unterstützt mit den Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, Ukraines Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität in ihren international anerkannten Grenzen. 

Die EU-Außenbeauftragte, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Siherheitspolitik Federica Mogherini ist in regelmäßigem Austausch mit internationalen Gesprächpartnern wie den Ministern der G7-Staaten, der NATO, den USA und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), um in der Ostukraine eine vollständige Waffenruhe und den Abzug von Kriegsgerät zu erreichen. Das spricht sie auch bei ihren Treffen mit dem russischen Außenminister klar und deutlich an.

Die Stärke der EU ist ihre Diplomatie und ihre wirstchaftliche Macht. Daher sind Sanktionen ein wirksames Mittel, Die klare Botschaft  davon lautet: Handlungen (unter Missachtung des Völkerrechts) sind nie ohne Folgen.

Die EU hat eine umfassendere Politik gegenüber Russland, die auf zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Prinzipien basiert und die Tatsache widerspiegelt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland alles andere als normal sind.

Die EU-Kommission bewertet regelmäßig die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sanktionen, und wir sehen, dass sie Auswirkungen haben. Es ist ein starkes Signal, dass die Destabilisierung der Ukraine oder eines anderen europäischen Nachbarstaates Kosten für Ihre Wirtschaft und Ihre Beziehungen zur Europäischen Union verursachen.

Viele Grüße das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Hallo! Ist das Vertrauen in die EU wirklich verloren gegangen? Die Eurobarometer-Umfragen belegen das nicht. Laut Eurobarometer 90 (Herbst 2018) haben mehr als vier von zehn Europäern Vertrauen in die Europäische Union (42%, unverändert seit Frühjahr 2018, höchster Stand seit Herbst 2010). Mehr als ein Drittel vertraut im Vergleich ihrer nationalen Regierung (35%, +1 Prozentpunkt) und ihrem nationalen Parlament (35%, +1). Das Misstrauen gegenüber dem nationalen Parlament (58% „eher nicht vertrauen“, -2 Prozentpunkte seit Frühjahr 2018) und der nationalen Regierung (59%, -2) ist dabei zurückgegangen. Weniger als die Hälfte der Europäer gibt an, der Europäischen Union „eher nicht“ zu vertrauen (48%, unverändert seit Frühjahr 2018), womit diese Gruppe jedoch weiterhin eine Mehrheit bildet. Einer von zehn Befragten beantwortet diese Frage mit „Weiß nicht“ (10%).

http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/84932

Sehr große Mehrheiten in Eurobarometer-Umfragen befürworten gemeinsames europäisches Handeln. Aber die Menschen sind enttäuscht, wenn die EU-Staaten gemeinsames Handeln nicht zustande bringen. Das verdient dann auch Kritik.

https://ec.europa.eu/germany/sites/germany/files/eb90_national_report_presentation_0.pdf

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Hallo RegimeKritiker!

Die von den ungarischen Behörden als „Stop-Soros-Gesetze“ bezeichneten Rechtsvorschriften bewirken gemeinsam mit den bereits bestehenden Asylbestimmungen, dass sich jeder strafbar macht, der einer anderen Person, die in Ungarn Asyl oder einen Aufenthaltstitel beantragen will, im Namen einer Organisation Hilfe anbietet. Die Gesetze sehen auch Maßnahmen vor, die die persönlichen Freiheiten beschränken, da sie jeder in einem Strafverfahren befindlichen Person den Zugang zu den Transitzonen an Ungarns Grenzen, wo Asylbewerber festgehalten werden, untersagen. Die Sanktionen reichen von Arreststrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr und Ausweisung. Darüber hinaus wurden durch die neuen Rechtsvorschriften und eine Verfassungsänderung neue Gründe eingeführt, aus denen Asylanträge für unzulässig erklärt werden können. Damit haben Recht auf Asyl nur Personen, die direkt von einem Ort, an dem ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet ist, nach Ungarn kommen.

All das verstößt gegen gemeinsames europäisches Recht. Die Europäische Kommission geht gegen diese ungarischen Gesetze vor und führt derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren, das von der Kommission vor den Gerichtshof der Europäischen Kommission gebracht werden kann.

Mehr Infos dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-469_de.htm

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland.

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Hallo Andi!

Wir nehmen an, Du meinst die Vision der EU, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden - also das übergeordnete Ziel, dass unsere Lebens- und Wirtschaftsweise das atmosphärische Gleichgewicht nicht mehr verändert. Das umfasst beinahe alle EU-Politikbereiche. Alle Wirtschaftszweige werden beim Übergang zur Klimaneutralität eine Rolle spielen. Die Strategie bekräftigt das Engagement Europas, durch einen sozial gerechten Übergang beim weltweiten Klimaschutz die Führung zu übernehmen.

Die EU hat bereits damit begonnen, ihre Wirtschaft zu modernisieren und in eine klimaneutrale Wirtschaft umzuwandeln. Im letzten Herbst haben wir eine Strategie vorgeschlagen, mit der Europa als erster großer Wirtschaftsraum weltweit bis 2050 Klimaneutralität erreichen kann. Klimaneutralität ist unerlässlich, machbar und im Interesse Europas. Wir müssen die langfristigen Temperaturziele des Klimaübereinkommens von Paris verwirklichen, und mit den Technologien, die heute verfügbar oder beinahe einsatzreif sind, ist dies möglich.

Die langfristige Strategie betrachtet, welche Optionen den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl stehen und wie diese zur Modernisierung unserer Wirtschaft beitragen und die Lebensqualität der EU-Bevölkerung verbessern können. Sie soll sicherstellen, dass dieser Wandel sozial gerecht ist. Außerdem soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und -Industrie auf den Weltmärkten verbessern sowie für hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in Europa sorgen und gleichzeitig zu Lösungen bei anderen Umweltproblemen beitragen wie Luftqualität und Verlust von Biodiversität.

Für den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind gemeinsame Maßnahmen in sieben strategischen Bereichen erforderlich: Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, saubere, sichere und vernetzte Mobilität, wettbewerbsfähige Industrie und Kreislaufwirtschaft, Infrastruktur und Netzverbindungen, Biowirtschaft und natürliche CO2-Senken sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung für die verbleibenden Emissionen.

Kurz- und mittelfristig arbeiten wir auch an einem Umbau des Finanzsektors, damit das reichlich vorhandene private Kapital in die richtige Richtung gelenkt wird. Da bis 2030 weltweit rund 6,2 Billionen EUR jährlich in CO2-arme Infrastrukturen wie Energie-, Verkehrs-, Gebäude- und Wasserinfrastrukturen investiert werden müssen, um die globale Erwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, kommt dem Ziel, das nachhaltige Finanzwesen auszubauen, besondere Bedeutung zu. Allein in der Europäischen Union wird die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Vergleich zum Status Quo zusätzliche Investitionen von 180 Mrd. EUR jährlich im Zeitraum 2021-2030 erfordern. Angesichts der zunehmend angespannten Lage der öffentlichen Haushalte lässt sich dieser Investitionsbedarf nicht allein durch öffentliche Mittel decken. Die Kommission ist dabei, die verschiedenen Rahmen und Instrumente für Finanzdienstleistungen, mit denen der Finanzsektor auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden soll, aufeinander abzustimmen.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 ist realistisch, deshalb wollen wir nicht über einen worst case spekulieren. Im besten Fall schaffen wir das schneller als in 30 Jahren.

Weitere Infos: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6543_de.htm

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Lieber Casper,

wir antworten Dir bis Ende der Woche auf Deine spannende Frage. Danke für Deine Geduld.

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Hallo gutefrageAktion,

wir wollen bis 2050 ein klimaneutrales Europa schaffen und die Treibhausgasemissionen massiv senken. Heute macht allein der Straßenverkehr rund 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU aus.

Strom als Energieträger für den Fahrzeugantrieb bietet die Möglichkeit, Öl durch eine Vielzahl von Primärenergieträgern zu ersetzen. Dies könnte die Sicherheit der Energieversorgung und eine breite Nutzung erneuerbarer und kohlenstofffreier Energiequellen im Verkehrssektor gewährleisten und dazu beitragen, dass die Ziele der Europäischen Union zur Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

Die Kommission hat Deutschland vor kurzen erst nachdrücklich aufgefordert, die europäischen Vorschriften über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) vollständig umzusetzen. Diese Vorschriften, die unter anderem harmonisierte Normen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe enthalten sowie grundlegende Bestimmungen, die die Elektromobilität ermöglichen sollen, spielen eine wichtige Rolle für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes. Außerdem stellen sie darauf ab, die Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. 2014 hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, diese Vorschriften bis zum 18. November 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Informationen zum Thema Elektromobilität auf EU-Ebene findest Du hier: https://ec.europa.eu/transport/themes/urban/vehicles/road/electric_en

Was die Batterien betrifft, fordern wir mehr Investitionen und Innovationen durch die EU. Seit der Verabschiedung des strategischen Aktionsplans für Batterien im Mai 2018 arbeitet die Kommission gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedstaaten und wichtigen industriellen Interessenträgern daran, in Europa ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und innovatives Umfeld für die Batterieherstellung aufzubauen, das die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, von der Gewinnung, Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen über Batteriewerkstoffe, Batteriezellenproduktion und Batteriesysteme bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.

Dies ist das wichtigste Ziel der Europäischen Batterie-Allianz (EBA), einer Initiative unter Federführung der Industrie, die von der Kommission im Oktober 2017 ins Leben gerufen wurde, um den Ausbau innovativer Lösungsansätze und Fertigungskapazitäten in Europa zu fördern. Die EBA trägt mit Unterstützung auf EU- und nationaler Ebene zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Industriezweigen und entlang der Wertschöpfungskette bei.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/european-battery-alliance_en und hier: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/factsheet-competitive-batteries-value-chain_april2019.pdf

Zu Diesel:

Ab dem 1. September gelten für alle Neufahrzeuge neue Emissionstests, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden können. Neue Vorschriften für eine unabhängige Prüfung gelten seit Januar. Ab September 2019 werden Messungen von Stickoxid-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb für alle in der EU verkauften Neuwagen obligatorisch. Ab Januar 2021 wird die fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoffverbrauch für alle in der EU verkauften Neuwagen obligatorisch.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Bei einem harten Brexit (No-Deal-Brexit) gelten für Internetbestellungen aus Großbritannien die Regelungen für Drittländer:

Bild zum Beitrag

Genauere Infos auch zur Berechnung findest Du hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Kommt es zu einem Brexit-Deal, müssen die Regelungen (für Internetbestellungen) zwischen der EU und Großbritannien noch verhandelt werden 

Bei Einkäufen im Laden gelten andere Regelungen. Näheres dazu auf der EVZ-Internetseite: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Die Antwort kommt von unserem Kooperationspartner, dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland - Vielen Dank!

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert deutsche Verbraucher/innen umfassend über ihre Rechte in Europa. Außerdem berät und unterstützt es Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, Island oder Norwegen, z. B. bei Flugverspätung, im Bereich Online-Shopping oder beim Einkaufen und Reisen in der EU. www.evz.de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo emesvau,

zu deiner Frage möchten wir Dich an den Bundeswahlleiter verweisen:

Europawahl 2019: Konsequenzen der Teilnahme des Vereinigten Königreichs

Durch die Verschiebung des Austrittstermins des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird das Vereinigte Königreich an den Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 teilnehmen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, hat das Konsequenzen für die Teilnahme an der Europawahl sowohl für Deutsche, die im Vereinigten Königreich wohnen, als auch für britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben.

Konsequenzen für wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben

Wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben, haben folgende Möglichkeiten: Sie können entweder die Abgeordneten aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie sich dort in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn sie nach rechtzeitiger Antragstellung bis 5. Mai 2019 bei der deutschen Gemeinde, wo sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Konsequenzen für wahlberechtigte britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben

In Deutschland lebende britische Staatsangehörige haben folgende Möglichkeiten, an der Europawahl teilzunehmen: Sie können entweder die Abgeordneten aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie sich dort in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Wahlteilnahme in Deutschland ist, dass sie bis zum 5. Mai 2019 bei ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben oder bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament im Wählerverzeichnis eingetragen waren, seitdem dauerhaft in Deutschland gewohnt und keinen Antrag auf Löschung aus dem Wählerverzeichnis gestellt haben.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Durch die Teilnahme des Vereinigten Königreiches an den Europawahlen bleibt die Verteilung der Sitze des Europäischen Parlaments auf die Mitgliedstaaten unverändert. Aktuell stehen dem Vereinigten Königreich 73 Sitze zu. Bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würden die gewählten Abgeordneten des Vereinigten Königreichs nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 mit Wirksamenwerden des Austritts ihr Mandat verlieren. Die Gesamtzahl der Sitze im Europäischen Parlament würde sich in diesem Fall ändern: 27 der 73 Sitze, die dem Vereinigten Königreich zustehen, würden unter 14 EU-Mitgliedstaaten neu verteilt werden, die bisher leicht unterrepräsentiert waren. Die Gesamtzahl der Abgeordneten würde sich somit nach einem Brexit auf 705 verringern. Für Deutschland bliebe es auch nach einem Brexit bei der Zahl von 96 Sitzen.

Hier die Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/23_19_brexit2.html

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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Hallo,

der Artikel 13 ist in der Endfassung Artikel 17. (Link siehe unten).

Sobald der Gesetzestext im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die EU-Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de

Wir möchten mit Dir noch ein paar Informationen von uns zu dem Thema teilen:

das alte Urheberrecht musste seit langem dringend überarbeitet werden. Die alte Rechtsprechung stammt aus einer Zeit, wo Plattformen, wie wir sie heute kennen und nutzen, noch keine Rolle spielten. Europa verfügt nun über klare Regeln, die eine angemessene Vergütung für die Urheber, starke Rechte für die Nutzer und die Verantwortung für Plattformen gewährleisten.

Mit der Richtlinien wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreativschaffende, Urheber und Presse – gewährleistet, gleichzeitig werden angemessene Verpflichtungen für Online-Plattformen eingeführt.

Die neue Urheberrechtsrichtlinie schützt die Meinungsfreiheit, einen Grundwert der Europäischen Union. Sie legt strenge Schutzvorkehrungen für die Nutzer fest, die deutlich machen, dass überall in Europa die Nutzung bestehender Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt ist. Dies bedeutet, dass Memes und ähnliche Parodien frei verwendet werden können. Die Interessen der Nutzer werden außerdem durch wirksame Mechanismen geschützt, sodass sie eine ungerechtfertigte Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen rasch beanstanden können.

Gleichzeitig verbessert die Richtlinie die Position der Kreativschaffenden in ihren Verhandlungen mit großen Online-Plattformen, die umfassenden Nutzen aus ihren Inhalten ziehen. Schriftsteller, Journalisten, Sänger, Musiker und Schauspieler wird es leichter fallen, bessere Deals mit ihren Verlagen oder Produzenten auszuhandeln. Die neuen Vorschriften werden auch Forschungseinrichtungen, Universitäten, Schulen, Bibliotheken und Museen erlauben, mehr Online-Inhalte zu nutzen. In der Richtlinie werden neue Technologien berücksichtigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Forscher Text- und Datenmining in vollem Umfang nutzen können.

Wir haben auf Instagram eine Story dazu veröffentlicht.

https://www.instagram.com/s/aGlnaGxpZ2h0OjE4MDIzNzUyMDMwMDg0Mjg3/?utm_source=ig_story_highlights_share&igshid=82y8mx5vit6a&story_media_id=2008137438903588393

Das Gesetz hat einen langen und intensiven Gesetzgebungsprozess durchlaufen. (Den kannst Du detailliert hier nachlesen: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2016/0280(COD)&l=en)

Die EU-Kommission hat dazu öffentlich die Bürger, NGOs, Unternehmen, Behörden etc. konsultiert. Das Europäische Parlament und die Minister der EU-Staaten haben dann ihre Änderungen jeweils vorgeschlagen.

Dann haben sich die Vertreter beider Intuitionen zusammengesetzt und in dem so genannten Trilog den jetzt vorliegenden Kompromiss ausgehandelt, der übrigens nicht nur das Haftungsprinzip ändert, sondern eben auch viele Probleme löst: der grenzüberschreitende Zugang zu digitalen Inhalten wird einfacher ebenso die Digitalisierung vergriffener Werke. Universitäten, Schulen und Forscher haben leichter Zugang etc.

Es ist ein Kompromiss, den 28 Staaten und 751 Abgeordnete für 500 Mio. Bürger beschlossen haben in einem gemeinsamen digitalen Binnenmarkt.

Hier findest Du alle unsere Pressematerialien: https://ec.europa.eu/germany/news/20190415-urheberrechtsreform_de

Eine gutes Frage-Antwort-Dokument findest Du hier: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/haufig-gestellte-fragen-uber-die-urheberrechtsrichtlinie

Zur Artikel 17 (vorher 13)

Hier findest Du den Text in deutscher Sprache: (Seite 97 ff.) https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-51-2019-INIT/de/pdf

Der Text der politischen Einigung schreibt verlangt nicht von Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen, besondere Technologien zur Erkennung illegaler Inhalte anzuwenden. Nach den neuen Vorschriften müssen bestimmte Online-Plattformen mit Rechteinhabern wie z. B. Musik- oder Filmproduzenten für die Verwertung von Musik, Videos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten Lizenzvereinbarungen treffen. Falls keine Lizenzvereinbarungen getroffen werden, müssen diese Plattformen sich bemühen sicherzustellen, dass von den Rechteinhabern nicht autorisierte Inhalte auf ihrer Webseite nicht zugänglich sind.

Die Sorgfaltspflicht (Best-effort-Prinzip) bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Technologie vorgeschrieben ist. Außerdem gilt sie nur für die Fälle, in denen Online-Plattformen unter die Richtlinie fallen und die Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte getroffen haben, und auch dann nur für spezielle, von den Rechteinhabern festgelegte Inhalte. Die Richtlinie verbietet den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Online-Plattformen eine generelle Pflicht zur Überwachung der von den Nutzern hochgeladenen Inhalte aufzuerlegen.

Bitte lies doch zu Artikel 17 den dazu gehörenden Begleitartikel Seite 54 ff. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-51-2019-INIT/de/pdf

Hier ein kurzer Auszug:

Wurde Diensteanbietern keine Genehmigung erteilt, so sollten sie nach Maßgabe hoher branchenüblicher Vorschriften für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass über ihre Dienste nicht genehmigte und sonstige von den jeweiligen Rechteinhabern erkannte Schutzgegenstände verfügbar sind.

Hierfür sollten die Rechteinhaber den Diensteanbietern unter Berücksichtigung der Größe der Rechteinhaber, der Art ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände sowie anderer Faktoren die einschlägigen und notwendigen Informationen bereitstellen. Die Maßnahmen, die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern ergreifen, sollten nicht dazu führen, dass Inhalte, bei denen kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, einschließlich Werke oder andere Schutzgegenstände, deren Nutzung durch Lizenzvereinbarungen abgedeckt ist, oder eine Ausnahme vom Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten oder einer entsprechenden Beschränkung dieser Rechte vorliegt, nicht verfügbar sind.

Die von solchen Diensteanbietern vorgenommenen Maßnahmen sollten daher Nutzer, welche die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten nutzen, um Informationen über diese Dienste rechtmäßig hochzuladen, nicht beeinträchtigen.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Hallo nivispluma,

indem wir alle gemeinsam (wir alle sind die EU) unseren Mitmenschen immer wieder deutlich machen, was die EU ihnen bisher gebracht hat, was sie tut und wie sie sich einbringen können. Das ist nicht die Aufgabe von "Brüssel", sondern aller in allen Mitgliedstaaten.

Wir haben übrigens 60 Gründe für die EU zusammengetragen: https://ec.europa.eu/germany/news/warum-wir-die-europ%C3%A4ische-union-brauchen-60-gute-gr%C3%BCnde_de

Hier haben widerlegen wir die gängigsten Klischees über die EU und lassen die Fakten sprechen: https://ec.europa.eu/germany/content/mythos-demokratiedefizit_de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Hallo,

wir arbeiten sowohl multilateral als auch bilateral mit unseren internationalen Partnern zusammen, um alle diesbezüglichen internationalen Abkommen aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dazu gehört der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) der Vereinten Nationen. Die EU ist keine Militärmacht und setzt in Krisenregionen und Krisensituationen auf Dialog und Diplomatie. Für die militärische Ebene ist die NATO zuständig.

Die Vertreter und Vertreterinnen des Europäischen Auswärtigen Dienstes sitzen in Arbeitsgruppen des EU-Rates, in dem die EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, und  befassen sich mit Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Waffenausfuhrkontrollen. Sie sind darüber hinaus in internationalen Gremien vertreten, um sich dort für die Positionen der EU zu diesen Themen einzusetzen.

Im Juli 2010 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, ein Netzwerk zu gründen, das Außenpolitiker sowie Forschungs- und akademische Institutionen zusammenbringt, um die Gespräche im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung zu fördern. So enstand das Europäische Netz unabhängiger Think Tanks. Das EU "Non-Proliferation and Disarmament Consortium"  ist ein Zusammenschluss sechs unabhängiger europäischer Forschungsinstitute, welche die Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik der Europäischen Union unterstützen.

Das Konsortium wurde im August 2010 von vier Instituten gegründet, die auf Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung spezialisiert sind: dem International Institute for Strategic Studies (IISS, London), der Fondation pour la recherche stratégique (FRS, Paris), dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) und der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Mit dem Ratsbeschluss vom 26. Februar 2018 wurden das Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation und das International Affairs Institute in Rom in das Konsortium aufgenommen.

Im Rat der EU gibt es zudem eine Gruppe "Nichtverbreitung" . In dieser Gruppe arbeiten die Mitgliedstaaten zusammen, um die Nichtverbreitung zu fördern und zu verhindern, dass Massenvernichtungswaffen (MVW), insbesondere Kernwaffen und ballistische Flugkörpertechnologie, in die falschen Hände geraten.

Die Gruppe koordiniert Maßnahmen und Dialoge zu Fragen der Nichtverbreitung mit Nicht-EU-Staaten sowie im Rahmen einschlägiger internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Ferner leistet sie einen Beitrag zur Gewährleistung der Umsetzung internationaler Übereinkommen im Bereich der Nichtverbreitung, insbesondere des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV).

Viele Grüße das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Hallo jentolon,

wir möchten, dass sich die EU für 2019-2024 auf fünf Schlüsselaspekte konzentriert:

  1. ein Europa, das schützt, weil Frieden in der heutigen Welt Macht bedeutet;
  2. ein wettbewerbsfähiges Europa, das in die Technologien von morgen investiert und unsere größten Stärken untermauert: den Binnenmarkt, unsere Industrie und unsere gemeinsame Währung;
  3. ein faires Europe, das unsere grundlegenden Werte von Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in der modernen Welt aufrecht erhält;
  4. ein nachhaltiges Europa, das bei nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz vorangeht;
  5. ein einflussreiches Europa, das sich um den Erhalt und die Modernisierung des regelbasierten Systems bemüht, das uns so lange Zeit so gute Dienste geleistet hat.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung ist die Anzahl der gültigen Stimmen, die für sie abgegeben wurden. Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr.

Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Landeslisten (Oberverteilung) entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Summe aller gültigen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Sitze von 96 geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung genau die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.

Weiterführende Informationen findest Du beim Bundeswahlleiter.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo,

weder ist die EU menschenfeindlich, noch demokratiefeindlich noch gibt es ein EU Diktat. Die EU, das sind über 500 Millionen Menschen, die friedlich in 28 Mitgliedstaaten leben und das, was für ein grenzenloses demokratisches Zusammenleben notwendig ist, gemeinsam friedlich mit Worten streitend, entscheiden. Die Entscheidungen in der EU treffen immer die Politiker aus den einzelnen Mitgliedstaaten - Parlamentarier und Minister, aus Deutschand, Polen, Frankreich....Malta usw. Grundlage für alles sind die EU-Verträge, die die Staats-Und Regierungschefs unterzeichnet haben.

Die europäischen Institutionen sind demokratisch legitimiert. Und: Die Demokratie auf der europäischen Ebene ist zwar nicht vollendet und perfekt, entwickelt sich aber ständig weiter.

Das Europäische Parlament wird in der zweitgrößten demokratischen Wahl der Welt (nur in Indien gibt es noch mehr Wahlberechtigte) alle fünf Jahre direkt gewählt. Die EU-Kommission ist dem Parlament gegenüber voll verantwortlich. Im Ministerrat sitzen Vertreter demokratischer Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Europäische Union ist integraler Bestandteil unserer repräsentativen Demokratien. Sie handelt im Auftrag und Interesse der Unionsbürger.

Das Europäische Parlament: die Stimme des Volkes

Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat die Funktionsweise der europäischen Demokratie einmal so beschrieben: „Der ‚europäische Bundestag‘ ist das Europäische Parlament in Straßburg und Brüssel. Der Rat ist im Grunde genommen die zweite Kammer, der ‚europäische Bundesrat‘. In diesem sitzen die Mitgliedstaaten, so, wie die 16 Länder im Bundesrat sitzen. Hinzu kommt der Europäische Rat, der die Richtlinienkompetenz der Staats- und Regierungschefs bündelt. Die Europäische Kommission ist die Geschäftsführung, man könnte sogar sagen die Regierung Europas, die operativ für die Tagesarbeit, genauso wie für Gesetzgebungsvorschläge und den Haushaltsvollzug, verantwortlich ist.“   

Die öffentliche Wahrnehmung hat nicht immer Schritt gehalten mit der Fortentwicklung der tatsächlichen Macht des direkt gewählten Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament wird von nationaler Politik und nationalen Parteien, den Medien und manchmal sogar den obersten Gerichtshöfen nicht immer als vollwertiges Parlament anerkannt.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 hat das EU-Parlament jedoch viel mehr Mitspracherechte erhalten und verabschiedet nun die meisten europäischen Gesetze gleichberechtigt zusammen mit dem Ministerrat. Das Parlament hat auch einige Gesetzesvorhaben gekippt, die die Mitgliedstaaten gerne durchgesetzt hätten: So stoppten die Abgeordneten im Jahr 2010 das umstrittene Swift-Abkommen über die Weitergabe von EU-Bankdaten an die USA und ließen 2012 das geplante Urheberrechtsabkommen Acta durchfallen.

Das Parlament wählt den Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates, bestätigt zusammen mit dem Rat eine neue Kommission, zieht die Kommission zur Rechenschaft und kann die Kommission mit Zweidrittelmehrheit durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen.

Europäische Institutionen: geführt von gewählten Politikern, unterstützt von Beamten

Ein Team von Kommissaren, einer aus jedem Mitgliedstaat, bildet die Exekutive der Europäischen Union. Jede nationale Regierung schlägt eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Das Parlament prüft jeden Kandidaten in jeweils dreistündigen Anhörungen und hat bereits einige Kommissarsanwärter durchfallen lassen. Dann mussten die Regierungen sie ersetzen. Oft sind die Kandidaten ehemalige Minister der nationalen Regierungen oder ehemalige Premierminister.

Die Kommissare werden von einem öffentlichen Dienst unterstützt. Beamte werden im Rahmen offener paneuropäischer Wettbewerbe eingestellt. Wie jeder EU-Mitgliedstaat haben die Europäischen Institutionen einen öffentlichen Dienst. So hat beispielsweise die Europäische Kommission deutlich weniger Personal (32.200 Mitarbeiter)Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen

EN•••Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• als das Land Berlin (118.400 Mitarbeiter) (link is external)(link is external)

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„Brüssel hat entschieden, dass...“

Es heißt oft, dass „Brüssel etwas entschieden“ hat – das erweckt den Eindruck, die EU sei ein geheimnisvoller und distanzierter Club. Zwar ist der europäische Entscheidungsprozess hin und wieder langwierig, aber sicher nicht geheim. Die Europäische Kommission schlägt neue Gesetze vor. Nationale Minister, die demokratisch gewählte Regierungen im Ministerrat vertreten, und das demokratisch gewählte Europäische Parlament verhandeln und verabschieden diese Gesetze gemeinsam.

Für jede europäische Verordnung oder Richtlinie haben also deutsche Minister und Abgeordnete ihren Daumen gehoben (oder gesenkt). Amts- und Mandatsträger, die von der Kommission vorgeschlagene Gesetze verabschieden, vertreten die Interessen ihrer jeweiligen Wähler. Manchmal ist es schwierig, einen europäischen Konsens zu finden, aber meistens gelingt es ihnen.

Die Rolle der nationalen Parlamente

Die nationalen Parlamente haben eine formelle Rolle bei der Prüfung von EU-Gesetzesvorschlägen. Wenn sie der Meinung sind, dass ein Kommissionsvorschlag etwas bewirkt, das eher auf nationaler oder lokaler als auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können sie dafür stimmen, dass der Entwurf noch einmal auf den Prüfstand kommt („gelbe Karte“). Seit 2012 wurden drei „gelbe Karten“ ausgegeben. Infolgedessen wurde ein Gesetzesvorschlag zurückgezogen (über das Streikrecht), während zwei weitere beibehalten wurden (die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und die Überarbeitung der Richtlinie über entsandte Arbeitnehmer).

EU-Kommissare müssen mehr demokratische Hürden nehmen als Bundesminister

„Es wird oft gesagt, die Kommissare seien nicht gewählt. Meine Gegenfrage lautet: Wissen Sie, wie man Minister in Berlin werden kann?“ So fragt es Günther Oettinger. „Beim letzten Mal waren sich die drei Parteivorsitzenden (…) nach einer langen Nacht, morgens um sieben Uhr einig, welche Partei, welches Ministerium bekommt. Die Parteivorsitzenden haben dann entschieden, wer Minister wird. (…) Der Bundestag wurde gar nicht gefragt, kein Bundestagskollege hat jemals über die Minister abgestimmt. Demgegenüber werden Kommissarsanwärter von einer demokratischen Regierung vorgeschlagen. (…) Darüber hinaus war ich bereits drei Mal für eine Anhörung im jeweiligen zuständigen Fachausschuss im Parlament, um drei Stunden lang Rede und Antwort zu stehen. Nicht jeder Kommissarsanwärter kommt durch, einige werden zurückgewiesen. Am Ende stimmen das Europäische Parlament und der Rat über die gesamte Kommission ab. Im Vergleich zu Bundesministern haben wir also weit mehr demokratische Hürden und Legitimation. Ich weise deswegen den Vorwurf zurück, dass wir nicht demokratisch legitimiert seien. Wir sollten dafür sorgen, dass Europa objektiv dargestellt wird und dass kommuniziert wird, dass Europa viel, auch wenn vielleicht noch nicht ausreichend, demokratische Legitimation hat.“

Spitzenkandidaten für die Europawahl

Mit der Aufstellung von europäischen Spitzenkandidaten haben die Parteien 2014 den Wählern erstmals Gelegenheit gegeben, sich vor der Europawahl mit den jeweiligen Kandidaten für die Kommissionsspitze und den von ihnen vertretenen politischen Programmen vertraut zu machen. So wurde ein direkter Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der Europawahl und der Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission hergestellt.

Die Europäische Kommission tritt für den Ausbau und die Weiterentwicklung dieses Spitzenkandidatensystems ein. Durch die Personalisierung auf europäischer Ebene ist für die Wählerinnen und Wähler der Zusammenhang zwischen der Stimmabgabe für eine nationale Partei und den Auswirkungen dieser Wahl auf die politische Richtung der Europäischen Union leichter zu verstehen. Die Menschen können zwischen alternativen Politikangeboten für Europa entscheiden, anstatt sich mit ausschließlich nationalen politischen Fragen zu befassen.

Zudem könnten transnationale Listen oder Wahlkreise die europäische Dimension der Wahlen weiter stärken. Dies gäbe den Kandidaten die Möglichkeit, sich an mehr Bürger in ganz Europa zu wenden. Andererseits vertreten Parlamentsabgeordnete normalerweise die Wähler, die sie auf örtlicher oder nationaler Ebene gewählt haben. Die Kommission steht der Idee transnationaler Listen aufgeschlossen gegenüber. Dies würde jedoch nicht nur die einstimmige Zustimmung des Rates, sondern auch Änderungen des Wahlrechts in allen Mitgliedstaaten erforderlich machen.

Ein EU-Finanzminister: mehr Rechenschaft der Wirtschaftspolitik

Mit dem Vorschlag für einen europäischen Wirtschafts- und Finanzminister, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender der Euro-Gruppe sein könnte, möchte die Kommission die demokratische Rechenschaftspflicht der wirtschaftspolitischen Entscheidungsfindung für die EU und das Euro-Währungsgebiet ausbauen. Denn in der Schuldenkrise haben die nationalen Finanzminister in der Euro-Gruppe über die Stabilisierungsprogramme für Griechenland, Irland und Portugal entschieden, kontrolliert jeweils nur von ihren eigenen nationalen Parlamenten. Ein EU-Finanzminister wäre darüber hinaus künftig gegenüber dem Europäischen Parlament voll rechenschaftspflichtig – einem Parlament, das nicht auf nationale Interessen, sondern eher auf das große Ganze blickt, also das Wohl der gesamten EU und des Euroraums.  

Die europäische Demokratie ist also noch nicht vollkommen. Es gibt viele Möglichkeiten, sie weiterzuentwickeln. Aber: Demokratisch ist die EU auf jeden Fall. Kein anderer Kontinent der Welt hat bisher vergleichbar fortgeschrittene Formen der grenzüberschreitenden demokratischen Zusammenarbeit gefunden. 

Falls Du Dich noch mehr dazu belesen willst, was stimmt und was nicht, gern hier: https://ec.europa.eu/germany/content/mythos-demokratiedefizit_de

Die EUhatNICHTfertig.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Denen unter Euch, die sich noch nicht sicher sind, wo sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen sollen und jene, die ihre Standpunkte mit denen der wählbaren Parteien vergleichen möchten, empfehlen wir, sich einmal mit den Fragen des Wahl-O-Mats zu befassen.

Alle 41 Parteien und politischen Vereinigungen haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Der Wahl-O-Mat ist aber keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot, das Euch bei der Entscheidungsfindung helfen kann.

In jedem Fall sollte das gesamte politische Spektrum abgedeckt sein.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Denen unter Euch, die sich noch nicht sicher sind, wo sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen sollen und jene, die ihre Standpunkte mit denen der wählbaren Parteien vergleichen möchten, empfehlen wir, sich einmal mit den Fragen des Wahl-O-Mats zu befassen.

Alle 41 Parteien und politischen Vereinigungen haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Der Wahl-O-Mat ist aber keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot, das Euch bei der Entscheidungsfindung helfen kann.

In jedem Fall sollte das gesamte politische Spektrum abgedeckt sein.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung ist die Anzahl der gültigen Stimmen, die für sie abgegeben wurden. Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr.

Weiterführende Informationen findest Du beim Bundeswahlleiter.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo Waykow,

wir wollen bis 2050 ein klimaneutrales Europa schaffen und die Treibhausgasemissionen massiv senken. Heute macht allein der Straßenverkehr rund 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU aus.

Deshalb fördert die EU Projekte, um beim Fahrzeugantrieb Primärenergieträger zu ersetzen, auch zum Wasserstoffantrieb:

Hier findest Du die Informationen zur Förderung des Wasserstoffantriebs und die  europäische öffentlich-private Partnerschaft aus, die darauf abzielt, die Entwicklung und den Einsatz von Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologien zu beschleunigen. https://ec.europa.eu/transport/themes/urban/vehicles/road/hydrogen_en

Informationen zum Thema Elektromobilität auf EU-Ebene findest Du hier: https://ec.europa.eu/transport/themes/urban/vehicles/road/electric_en

Was die Batterien betrifft, fordern wir mehr Investitionen und Innovationen durch die EU. Seit der Verabschiedung des strategischen Aktionsplans für Batterien im Mai 2018 arbeitet die Kommission gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedstaaten und wichtigen industriellen Interessenträgern daran, in Europa ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und innovatives Umfeld für die Batterieherstellung aufzubauen, das die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, von der Gewinnung, Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen über Batteriewerkstoffe, Batteriezellenproduktion und Batteriesysteme bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.

Dies ist das wichtigste Ziel der Europäischen Batterie-Allianz (EBA), einer Initiative unter Federführung der Industrie, die von der Kommission im Oktober 2017 ins Leben gerufen wurde, um den Ausbau innovativer Lösungsansätze und Fertigungskapazitäten in Europa zu fördern. Die EBA trägt mit Unterstützung auf EU- und nationaler Ebene zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Industriezweigen und entlang der Wertschöpfungskette bei.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/european-battery-alliance_en

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Wenn Du Dir noch nicht sicher bist, wo Du Dein Kreuz auf dem Stimmzettel machen sollst und wenn Du Deine Standpunkte mit denen der wählbaren Parteien vergleichen möchtest, empfehlen wir Dir, Dich mit den Fragen des Wahl-O-Mats zu befassen.

Alle 41 Parteien und politischen Vereinigungen haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet.

Der Wahl-O-Mat ist aber keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot, das Dir bei Deiner Entscheidungsfindung helfen kann.

Was die EU für Dich tut, erfährst Du auf dieser Seite.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Wie hier erklärt, ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission über das ausschließliche Gesetzgebungsinitiativrecht verfügt.

Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 kann das Parlament die EU-Kommission jedoch zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auffordern.

Dieses Recht besteht auch unter dem Vertrag von Lissabon fort (Artikel 225 AEUV) und wird in einer zwischen dem Parlament und der Kommission geschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung näher bestimmt.

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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