Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz in Stadt A und meinen Zweitwohnsitz beruflich in Stadt B. In Stadt B wohne ich mit zwei Mitbewohnerin in einer WG. Die GEZ Gebühren werden an Ort B (Zweitwohnsitz) durch drei geteilt. Muss ich trotzdem in Stadt A (Hauptwohnsitz) ein zweites Mal GEZ zahlen?

Ich weiß, üblicherweise zahlt man an seinem Hauptwohnsitz und lässt sich am Zweitwohnsitz befreien. Da mein Zweitwohnsitz aber eine WG ist fühle ich mich moralisch verpflichtet dort GEZ zu zahlen. Die Befreiung würde ich daher gerne an meinem Hauptwohnsitz A geltend machen.

VG