Hallo ich habe mir ein paar Schuhe bestellt jedoch waren sie gefälscht. Nun da ich den Käuferschutz bei PayPal bezahlt hatte kann ich dann mein Geld zurück verlangen jedoch bin ich dann verpflichtet die Schuhe zurückzuschicken.

Aber in der AGB (Absatz 5.2 https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full) von PayPal steht drauf das man in ein Ausnahme Fall das nicht machen muss wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt. Bei der Post steht jedoch das man gefälschte und raubkopierte Gegenstände nicht verschicken kann https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html).

Auf Grund dessen könnte ich ja die schuhe ja nicht zurückschicken da es nicht erlaubt ist oder?