Hallo zusammen. Meines Wissens nach, ist man bis 25 zum Leben in der Gemeinschaftsunterkunft/Stube verpflichtet. Ist es richtig, dass man sich hiervon frühzeitig befreien lassen kann - und wenn ja wann? Soweit ich mitbekommen habe sind die Unterkünfte knapp und ein zumutbarer Arbeitsweg vom Gesetz her 180km. (http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/zumutbarer_arbeitsweg)
Ich werde erst im Mai 25 und würde aber gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Momentan bin ich in Stadt A (Kaserne) mit Hauptwohnsitz gemeldet da ich ja dazu auch verpflichtet bin. Wenn ich mir nun in Stadt B (100km) eine Wohnung suche und in Stadt A meine Stube behalte, muss ich mich in Stadt B mit Zweitwohnsitz melden. - richtig? Wenn ich mich vom Wohnen in der Unterkunft befreien lasse kann ich mich in Stadt B mit Hauptwohnsitz melden und mich in Stadt A abmelden. - richtig?
Ich bin ein wenig verwirrt. Dass ich mir die Wohnung in Stadt B nicht anerkennen lassen kann weiß ich, allerdings bin ich dort gebohren und mein Freund hat hier seine arbeit. ein Umzug in Stadt A kommt für uns nicht in Frage.
Danke schonmal für eure Antworten.