Titel: Umsatzsteuer vergessen Nehmen wir einmal an.. Eine Person ist seit vielen Jahren als Kleinunternehmer tätig. Im Jahr 2004 (Annahme 16 % Umsatzsteuer) wurde die Grenze (wegen Umsatzsteuer) überschritten. Für 2005 wurde versehentlich keine Umsatzsteuererklärung gemacht, erst ab 2006. Bis 2005 wurden die Rechnungen o h n e Umsatzsteuererklärung erstellt (nicht sep. ausgewiesen). Somit wurde der gesamte Betrag bei der Einkommensteuer als Einnahme angegeben. Nun wird das Finanzamt plötzlich hellwach und will eine Umsatzsteuererklärung für 2005 haben. Ergänzende Information: Dies wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wenn der Hauptauftraggeber keine Umsatzsteuer bezahlt hätte. Nun kommt eine weitere Schwierigkeit: Der Hauptauftragsgeber, vomn dem die Rechnungen sdind, hat keine Umsatzsteuer bezahlen müssen (z. B.: freier Beruf, z. B. Arzt). 1) Muss der Steuerpflichtige die Umsatzsteuererklärung denn jetzt noch machen (für 2005)? Verjährungsfrist???? 2) Aus welchem Betrag muss die Umsatzsteuer berechnen werden? Was ich meine ist folgende Frage an einem Beispiel erläutert: Damaliger Bruttorechnungsbetrag einer Rechnung: 1.160 EURO 3: Weitere Annahme Die Einkommenssteuererklärung von 2005 wurde bereits gemacht und wurde ja auch schon "festgesetzt". Kann eine Berichtigung der Einkommensteuer verlangen? Denn letztendlich wurde vom Finanzamt ja nun eine Umsatzsteuer