Ein Haftpflichtschaden eines Mieters in einer Wohnung soll auf Basis des Kostenvoranschlags eines Handwerkers mit der Versicherung abgerechnet werden, ohne das die Arbeiten jetzt auch tatsächlich ausgeführt werden. Die Versicherung kündigt an nur Netto (Ohne Mehrwertsteuer) zu bezahlen - ok, so weit verständlich. Aber darf die Versicherung weitere Abzüge machen? Sie hat von der Erstattung die Fahrtkosten des Handwerkerangebots ebenso abgezogen wie einen weiteren (üppigen) Prozentsatz pauschal. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solche Abzüge? Müssen wir uns beliebige Abzüge gefallen lassen? Herzlichen Dank für schlaue Hinweise ;-)