Halli Hallo,
ich habe zum 1.9. eine Teilzeitstelle angenommen. Vorher habe ich einen Studentenbeitrag bei meiner Krankenkasse gezahlt. Dieser wurde immer um den 10 rückwirkend abgebucht. Nun soll ich erneut den kompletten Beitrag zahlen, obwohl ich zum 1.9. als Teilzeitkraft tätig bin. Ist diese Vorgehensweise rechtens oder kann ich nur den halben Monat zahlen?
Vielen Dank schonmal.
LG Mandy