Die Antwort von Benny86 ist nicht ernst zu nehmen das ist totaler Blödsinn. In engen Räumen ist keine maximale Spannung vorgeschrieben. Es gibt hauptsätzlich in der Hauselektroinstallation 12V oder 230V(Beleuchtung) und 230V oder 400V(Betriebsmittel).
Das Logo sieht nach Horex aus. Leider findet man nicht mehr drüber.
Aus dem Benzin entweichen die zündfähigen Stoffe, je länger desto schlechter läßt er sich entzünden. Das heißt es müsste evtl. etwas neuer Sprit nachgefüllt werden oder der Tank entleert und dann wieder befüllt werden.
Quads haben meiner Meinung nach alle Daumengas. Das solltest Du auf jeden Fall bei einer Probefahrt ausprobieren.
Meistens hat man am Ganghebel ein Gestänge (mit Rechts/Linksgewinde und zwei Muttern zur Sicherung) an dem man je nach Körpergröße/ Kniewinkel den Hebel einstellen kann. So etwas müsste auch im Handbuch stehen (wenn nicht vorhanden beim Hersteller downloaden). Hier noch ein hilfreicher Link: http://www.motorradonline.de/de/lexikon/schalt-und-bremshebel-einstellen/41235 und nun viel Spaß beim Fahren.
Auf jeden fall ein Quad von einer bekannten Marke, am besten ein Motorradhersteller (Beispiele Yamaha,Honda Suzuki) die kennen sich bestens damit aus. Ist zwar am Anfang etwas teurer aber auf die Zeit gesehen billiger und nicht so nervig. Und wenn Du zur Schule/Lehre kommen musst, muss es zuverlässig sein. Auf keinen Fall würde ich zu einem Quad aus chinesischer Produktion raten (oft bei Ebay für 1000-2000€. Von der Qualität sind die manchmal sogar lebensgefährlich, da hat mein Fahrrad bessere Qualität, und das muss nicht ständig 45km/h laufen. Auf jeden fall rate ich zu einer Sitz-und Fahrprobe, gerade bei Deiner Größe. Dann noch viel Spaß.
Ab 3.12.2012 darfst Du offen fahren, brauchst keinen Nachweis über gefahrene Kilometer und musst noch nicht mal ein Motorrad haben oder gefahren sein. Das Datum bleibt meines Wissens solange im Führerschein bis er ersetzt wird oder wenn Du es eben willst das es drin steht kannst Du einen Neuen machen lassen.
Wir sind am 01.10.2009 eingezogen. Die Abrechnung 2009 hatten wir am 11.11.10 bekommen. Also noch innerhalb der gesetzlichen Frist.Wir hatten vorher vom Schnitt her eine ähnliche Wohnung. Jedoch nur 58 m² und in der 4. Etage. Haben jetzt 4 m² mehr und wohnen im 1.OG bei 4 Mietparteien. Wir haben uns bereits nach den baulichen Gegebenheiten erkundigt, da wir vermuten, dass der Dachboden ungenügend gedämmt ist.Vermieter erzählte, dass der Fußboden des Dachbodens,also die Decke zu einem beheiztem Raum mit "Sauerkrautplatten" und Pottasche aus mehreren Schichten gedämmt wurde. Es ist keine Estrichschicht vorhanden und die Wolle ist nur bis zur Hälfte des Daches eingesetzt worden.Wenn einer oben auf dem Dachboden ist, können wir darunter genau nachvollziehen, was gemacht wurde, da wir alles hören. Selbst wenn man einen Karton aufmacht oder eine Klammer runterfällt. Außenfassade ist mit 80 mm Dämmung versehen. Weiterhin ist die Wohnung verdammt hellhörig. Hören unsere Nachbarn schnarchen, gähnen, husten und wir hören Dinge, die wir lieber nicht hören möchten.:( Schlecht schallgedämmt=schlecht wärmegedämmt ?! Wir dachten bei Behördenthermostaten an Thermostate, die man nicht verstellen kann. Sprich sich vom Mieter nicht manipulieren lassen. Haben aber Vermieter bereits nochmal angeschrieben und um Erläuterung gebeten. Wir haben 50% Luftfeuchtigkeit und kein Schimmel. Fenster sind früh nur beschlagen.Nachbarin hat übrigens eine Außenwohnung und den gleichen Verbrauch, den wir in 3 Monaten hatten, fürs ganze Jahr. Sie ist 80 und den ganzen Tag zu Hause. Hat sogar vor dem HK eine Couch stehen. Dreht nachts auch auf 2 und hat Ü20 Grad.Bei uns steht nichts vorm HK. Also kann uns der Vermieter nicht zwingen 1 Woche alle HK auf 4 zu stellen ?Oder können wir uns diese Verbrauchskosten erstatten lassen?