Guten Abend,

ich habe folgende Frage.

Beim Einzug in eine Mietwohnung haben wir Rollos an den Fenstern angebracht. Diese haben wir in die Kunstofffenster gebohrt.

Jetzt läuft der Mietvetrag am 31.07. aus und ich habe folgenden Brief von meinen Vermieter erhalten.:

-Anfang-

Zu den Wohnungsabnahme-Formalitäten teile ich Ihnen mit, dass Ihre Einbauten gem §11 des Mietvertrages von mir nicht genehmigt wurden. Das bedeutet, dass Sie die Einbauten in allen Fenstern eingebaut lassen oder die Fenster auf Ihre Kosten von einer Fachfirma reparieren lassen.

Ich verweise auf ein Urteil des Amtsgericht Spandau mit dem AZ 3 b C 715/06. Demnach hat der Vermieter aus § 280 (1) BGB einen Schadensersatzanspruch weger der Beschädigung des Kunstofffenster ohne die Einwilligung des Vermieters eine Pflictverletzung dar. Nach der Entscheidung des Gerichts stellt das Anbohren der Kunstofffenster ohne die Einwilligung des Vermieters eine Pflichverletzung dar. Es ist auch für einen Nicht-Fachmann erkennbar, dass die Substanz der Fenster hierdurch dauerhaft beschädigt wird und die Bohrlöcher beim Auszug nicht ohne weiters verschlossen werden kann.

-Ende-

So wie ich das verstehe, steht im ersten Absatz, das wenn ich die Rollos drin lasse alles ok ist. Sehe ich das richtig?

Das ich die Fenster reparieren muss war mir vor Anbohrung klar....also Kommentare darüber und das man das nicht machen darf.....das weiß ich alles.

Danke für eure hilfe!!