Hallo,
Gestern wurde ich von der Kriminalpolizei aus dem Unterricht geholt, da ich wegen Drogenhandel angezeigt worden bin. Ich gab ihnen freiwillig das Tütchen mit 0,5 g Cannabis, was ich in meiner Jacke hatte.
Danach musste ich mit der Polizisten zu mir nach Hause, da ein Durchsuchungsbefehl vorlag. Es wurde nichts gefunden. Später sind wir auf die Polizeiwache gefahren.
Ich erzählte den Beamten, dass ich vor einem Monat 0,6 g verkaufte, was einmalig war. Ich selbst habe erst vor ein paar Tagen für mich etwas gekauft (das Tütchen, was gefunden wurde).
Das Problem ist, dass ich am selben Tag nachmittag einen Kollege vermittelt hatte, es hätte sich um 10 g Cannabis gehandelt. Bei der Übergabe wäre ich dabei gewesen. Chatverläufe dazu hatten die Polizisten schon sichergestellt. Mein Handy wurde gleich am Morgen beschlagnahmt. Hinweise auf Drogenhandel gibt es auf meinem Handy nicht, da ich es erst seit Weihnachten habe.
Ich selbst, habe den Polizisten genau geschildert, von wem und wann ich mal gekauft hatte.
Nun würde ich gerne wissen was auf mich zukommen kann, da ich erst 16 bin. Könnte der Prozess eingestellt werden wegen geringem Besitz?