Folgendes: Der Kindesvater ist Jahrelang in einem anderen Land untergetaucht. Somit sprang die Unterhaltsvorschußkasse ein. Da er aber auch für das JA nicht greifbar war, zahlte er keinen Unterhalt. Nun ist es so das er seit einigen Monaten wieder in Deutschland lebt, ohne sich beim JA oder der UVK zu melden. Nach der Mitteilungspflicht der Mutter gegenüber der UVK ist denen nun die Adresse des Kindesvater bekannt. ( Sie erfuhr per Zufall, dass der KV wieder in Deutschland lebt) Der Mitarbeiter der UVK teilte der Mutter mit, dass nun ein Strafbefehl gegen den KV eroben wird. (Lohnpfändungen ect. waren bis dato Erfolglos.) Aber was heißt das nun genau? Was passiert nun? Bekommt das Kind nun den UH nachgezahlt?? Einen Titel gegenüber dem KV liegt vor. Danke für Eure Antworten