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Antwort
Die Verjährung innerhalb von 6 Monaten ist geändert worden durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, hiernach verjähren Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf nach 2 Jahren. Du hast zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung und/oder Neulieferung, erst danach -also wenn dies auch scheitert, weil es z.B. die letzte Jeanshose war oder auch die neue Erstatzjeanshose mangelhaft sein sollte- kannst du dein Geld zurück verlangen oder z.B. vorschlagen, dass du die Hose behälst, aber einen Teil des bezahlten Geldes zurück haben möchtest (=Minderung)