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Nur Fahrzeuge mit einem eigenen amtl. Kennzeichenbenötigen eine HU. In Deinem Fall hat sich "leider" etwas seit 2006 geändert. Dieser gedrosselte PKW mit 25km/h wird nun nicht mehr mit einem Versicherungskennzeichen, sondern einem normalen Kennzeichen gefahren. Du benötigst die Fahrerlaubnis der Klasse B und für die Zulassung die Versicherungsbestätigung und die HU. Fahren darfst Du zum TÜV nur mit einem amtlichen Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen oder die Zulassungsstelle erteilt Dir vorab bereits ein Kennzeichen. IN diesem Fall darfst Du mit diesem (ungestempelten) Kennezichen zum TÜV und in die Werkstatt fahren (Nur Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung). Völlig anders wäre die Situation, wenn der Panda weniger als 350kg Leergewicht max. 4kW Leistung hätte. Alles nicht ganz so einfach.