Es macht nicht wirklich Sinn. Du müsstest  überhaupt genommen werden, dann 3 1/2 jahre studieren und bestehen was auch nicht unbedingt leichter ist als ein Jurastudium. Dazu kommt, dass Du Beamter auf Widerruf wärst und ca. 1000 EUR im Monat Anwärterbezüge beziehen würdest. Nimmst Du nach dem Studium eine Dir angebotene Übernahme nicht an, weil Du Jura studieren willst, müsstest Du die 3 1/2 Jahre Bezüge in den mir bekannten Bundesländern ganz oder anteilig zurückzahlen (oder studieren, Rückzahlung aussetzen lassen und nach dem 2. Staatsexamen eine Übernahme im Staatsdienst anstreben). Erst nach 5 Jahren könntest Du ohne Rückzahlung gehen.

Inhaltlich bringt es Dir nur ein bisschen was. Du lernst halt den juristischen Gutachtenstil und ein paar grundlegende Dinge, die dir im Jurastudium vielleich im 1. oder 2. Semster noch einen Vorteil bringen und hast evtl. die Möglichkeit 1-2 Scheine anerkennen zu lassen. Danach is aber Ende im Gelände und Du bist auf dem selben Stand wie der Rest auch. Inhaltlich unterscheiden sich die Studien halt dahingehend, dass das was im Rechtspflegerstudium elementar ist, im Jurastudium meist nur in den Wahlkursen dran kommt. Dagegen vernachlässigt das Rechtspflegerstudium halt für Volljuristen grundlegende Gebiete.

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