Ich bin seit der Scheidung freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich bin nicht berufstätig, sondern bekomme Betreuungsunterhalt von meinem Ex-Mann. Meine Krankenversicherung berechnet nun diese Unterhaltszahlung sowie den Kindesunterhalt als Einkommen, und daraus ergibt sich leider ein ziemlich heftiger Beitrag. Kann ich meine Darlehenszahlungen oder sonstige Ausgaben als einkommensmindernd abziehen? Wie wäre es, wenn ich einen Minijob annähme. Wäre ich dann über diesen krankenversichert und muss mich nicht mehr freiwillig versichern? Und wie wäre es, wenn ich einen "normalen" Teilzeitjob hätte (Vollzeit kann und möchte ich nicht wg. der Kinder)? Vielen Dank!