dieser Parkplatz wird mit einem anderen Pkw oder kleinem Hänger "besetzt" bis der Wohnmobilbesitzer wieder zurück ist. Der Besitzer fährt 1x jährl. für 4 Wochen in Urlaub und 3x jährl. für ein Wochenende weg. Die restliche Zeit vom Jahr beansprucht der Wohnmobilbesitzer diesen Parkplatz als ein Eigentum.