Hallo, meine Mitbewohnerin und ich haben ein großes Problem und sind auch dabei uns fachlich Hilfe zu holen vom Mieterschutzverband. Trotzdem, brauche ich mal ein paar Meinungen.. Wir sind vor zwei Jahren in eine Wohnung gezogen. Wir waren zu dritt, WG. Er hat vorher mit seiner Freundin hier gewohnt und hat uns dann die Wohnung untervermietet. Der Eigentümer des Hauses heißt Herr Dreher.. Er (Sein Name ist Lion, der wo vorher hier gewohnt hat) hat damals mündlich gesagt, dass er keine Ablöse für seine Küche haben will. Im Mietvertrag den wir mit ihm hatten, steht nichts mit einer Küche drinnen.. Jetzt kommt er nach zwei Jahren und sagt, er will 1500€ für seine Küche haben, die er bezahlt hat und hat damals kein Geld von uns verlangt, weil er uns nicht belasten wollte, so seine Aussage... Meine Frage an euch: Hat er das Recht dazu bzw. müssen wir es ihm abverkaufen, darf er die Küche einfach ausbauen oder sind wir gezwungen sie abzulösen? Sowie ich es kenne, zahlt man eine Ablöse, wenn man einzieht.. Oder auszieht (?) Wir kommen uns verarscht vor.. Außerdem war es laut Hausverwaltung sowieso illegal an uns unterzuvermieten, deswegen haben wir kein Vertrauen mehr.. Ich hoffe, ich kann mir ein paar Meinungen holen. Vielen Dank schonmal :) Lg Elisa