Unser Grundstück hat Zwei Eingänge. Ein Gartentor ist für das Geh u. Fahrrecht für das Hammergrundstück .Der Weg ist aber unser Der zweite Eingang ist für unser vorderes Grundstück. Darf der Hammergrundstückbesitzer das Tor das unseren Weg einschließt ,und ihm den Weg zu seinem Grundstück ermöglicht, verschließen, ohne uns einen Schlüssel zu geben , so daß wir auf unserem Weg nicht an unser Haus von hinten heranfahren können?