Also hier ein Auszug aus der Berufsschulverordnung:
"Berufsschulverordnung
Vom 7. Oktober 2005
Fundstelle:
GVBl 2005, S. 463
§ 9
Gleichwertigkeitsregelungen
(1) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule
schließt den Hauptschulabschluss ein.
(2)
Das Abschlusszeugnis der Berufs-
schule schließt den qualifizierten
Sekundarabschluss I ein, wenn
1. das Abschlusszeugnis einen Gesamt
notendurchschnitt von mindestens 3,0
aufweist und
2. eine Berufsausbildung in einem aner
kannten Ausbildungs
beruf mit Erfolg
abgeschlossen wurde sowie
3. ausreichende Fremdsprachenkenntnisse,
die einem mindestens fünfjährigen
Fremdsprachenunterricht entspre
chen, nachgewiesen werden. "
Quelle: http://www.pfalz.ihk24.de/linkableblob/2443942/.3./data/Mittlere_Reife_durch_Ausbildung-data.pdf;jsessionid=833256E9596894EE520E22F161FDB2A6.repl2
Hoffe das hilft dir weiter :)