Hallo!

also ein fehlerstrom schalter ist lediglich dort für alle betriebsmittel erforderlich wenn die hauseinspeisung über freileitungen und nicht über erdkabel erfolgt. dieser aber auch mit einem auslöse-I von 300mAm...

ansonsten gilt in deutschen privathaushalten seit dem 1.5.84 die pflicht bei neubauten räume mit badewanne oder dusche komplett abzusichern. in der din vde 0100-701:2008:10 wurde desweitern festgelegt, dass alle steckdosenkreise, mit einem bemessungsstrom bis 20A, welche für die benutzung durch laien UND zur allgemeinen verwendung bestimmt sind mit FI abgesichert werden müssen. da deckenbeleuchtung, EDV-steckdosen,kühlschränke etc nicht für die allgemeine verwendung bestimmt sind, besteht hier auch keine pflicht!

übrigens ist seit din vde 0100-705:2007-10 der fi auch für landwirtschaftliche betriebe vorgeschrieben :)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.