Mein Bekannter arbeit im öffentlichen Dienst und hat einsicht in gewisse Akten, bei denen man polizeilich aufgefallen ist. Ich würde meinen Führerschein (Klasse B) gerne jetzt in Angriff nehmen und bin 22. Jetzt stellt sich für mich die frage ob es derzeit einen Sinn macht, da ich zweimal wegen Handel mit Betäubungsmittel (wozu ich jedoch nicht verurteilt wurde - steht aber in der Akte trotzdem drin) und mehrfachen besitz von Cannabis und Amphetamin angeklagt war.

Folge daraus war damals Jugendarrest sowie Urinproben abgaben, welche nach einer weile negativ waren.

Meine Frage ist ob ich zu MPU / URINPROBEN nach Antragstellung des Führerscheins aufgefordert werden KANN obwohl ich niemals im Verkehr damit zu tun hatte (weil ich ja kein lappen besitze..)

Hat jemand Erfahrung? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?komme aus Baden-Württemberg

Danke für Hilfe. Gruß