Es gilt zu unterscheiden zwischen der Fahrberechtigung und dem Nachweis der selben, du hast vermutlich (vermutlich da ich weder die umstände noch das schokoticket kenn) lediglich den Nachweis deiner Berechtigung verloren aber nicht die Berechtigung an sich. Bei der Beantragung eines Ersatznachweises sollte dir auch eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt worden sein ansonsten wende dich nochmal an das Unternehmen. Da du eine Berechtigung hast musst du theoretisch nicht bezahlen, da dir aber jeglicher Nachweis fehlt kann der Busfahrer verlangen das du ein Ticket löst es sei denn es wäre ohnehin klar das du in Besitz einer solchen Berechtigung bist weil du etwa Schüler bist und alle Schüler so ein Ticket haben dann musst du innerhalb einer Frist meist 2 Wochen den Nachweis erbringen.

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