Das ist wieder so ein Blödsinn aus Brüssel und neues Gesetz. Das ist seit diesem Jahr gängige Praxis und ganz normal.

Du musst auf Dein Widerrufsrecht verzichten bzw. den Makler (das ist ja in diesem Falle die Bank) auffordern die Leistung sofort zu erbringen. Ansonsten musst Du 14 Tage auf die Besichtigung warten.

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die kommen dazu

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Anzeigen und Provision zurück klagen.....

Ohne 34c darf Sie nicht diese Art von Geschäften machen.

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Du musst zahlen.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages"(des sogenannten Hauptvertrages) erbracht, wenn aufgrund einer Mitteilung (wie z.B. durch ein Expose) des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit einem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Danach ist unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (BGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. : III ZR 82/08).

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Es laufen auch viele Makler herum ohne irgendeine Ausbildung (leider). Das heisst jeder kann Makler werden, dazu brauchst Du noch nicht einmal ein Hauptschulabschluss.

Jeder kann sich Makler nennen.

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Hier die Antworten auf Deine Fragen:

Ich wurde Bilingual erzogen (Polnisch,Deutsch, lerne noch Englisch und Französisch), lässt sich das als Vorteil für mich in der Immobilienbranche einbringen? Ja aber nur begrenzt, denn so viel Ausländische Verkäufer und Käufer gibt es nicht.

  • Ich werde vorrausichtlich Abi machen und würde deshalb gerne etwas in dieser Richtung studieren, welchen Studiengang und welche Uni könnt ihr mir empfehlen? Fachwirt der Immobilienwirtschaft, wenn Du etwas im Bereich Immobilien tun möchtest. Allerdings brauchst Du das nicht um Makler zu werden, denn Makler ist kein Ausbildungsberuf und das kann jeder werden.

Wie fange ich am besten damit an, mich nach dem Studium selbständig zu machen? (Also Kundenstamm aufbauen, muss ich ein Büro mieten, usw.) - Wie sehen die "realistischen" Verdienstmöglichkeiten aus? Selbständig als "one Mann Show" im Maklerbereich ist so gut wie unmöglich. Verdienen tust Du nur was wenn Du verkaufst und hast erst einmal hohe mtl. Kosten von mehreren Tausend Euro....die müssen erst einmal drin sein....

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Das ist vollkommener Unsinn das Gesetz und wird die Mieten sogar noch erhöhen und die Kosten noch mehr (indirekt) auf den Suchenden abwälzen.

Hier ist einmal ein Artikel darüber: http://blog.fairpreis-immobilien.com/2013/11/12/maklerprovision-bei-mietwohnungen/

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Das war bestimmt ein staatlicher sogen. "kostenloser" Schuldner"Berater" und deren Leistung ist In der Regel unterirdisch und umsonst.

Auf keinen Fall bereits gezahlte Raten zurückbuchen! Hier ist einmal eine Info über die PI

http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE
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Das was Du in Deinem Fall behalten kannst ist niedriger wie der derzeitige Pfändungsfreibetrag von 1029,99.-

Hier wird das Thema etwas beleuchtet: http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden.html

Für mich ist die Kernaussage das: Das Gericht setzt auf Antrag den unpfändbaren Betrag des Schuldners nicht nach Tabelle....Pfändungsfreibeträge.....sondern nach Sozialhilfesätzen fest-§ 850d ZPO-...... Der Differenzbetrag zwischen dem pfändbaren Betrag nach Tabelle und dem vom Gericht festgesetzten Betrag fließt dem Unterhaltsberechtigten zu. In der Regel belassen die Gerichte dem Unterhaltsschuldner für seinen Lebensunterhalt nur den sog. Bedarfskontrollbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle hat allerdings keine Gesetzeskraft sondern ist eine Richtlinie die aber immer oder fast immer angewandt wird...die restlichen Prozente sind Verhandlungssache.

Der Bedarfkontollbetrag wäre bei einem Einkommen von 1900.- 1.100.- ALTERSSTUFEN IN JAHREN des Kindes(§ 1612 A I BGB) BETRÄGE IN € 0-5: 333.- 6-11: 383 12-17: 448.- ab 18: 513.-

Der Bedarfskontrollbetrag steht in der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle. Wird er unterschritten, weil es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, ist nach der nächstniedrigen Einkommensgruppe zu rechnen, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird. Den Bedarfskontrollbetrag finden Sie in der rechten Spalte jeder Düsseldorfer Tabelle

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http://www.immobilien-konfuzius.de

der Arbeit bundesweit und meine Eltern haben dort Ihr Haus gekauft.

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Du schreibst schon recht wirr, was ist genau Deine Frage?

Um ein Konto vor Pfändung zu schützen brauchst Du ein P-Konto KEINE gemeinsame Konten machen, denn dann funktioniert das nicht.

Dein Konto wird nicht gepfändet egal wo Du wohnst. Du darfst nur keine Schuldanerkenntnis und/oder Bürgschaft unterschreiben, denn den Bürgen tut man würgen.....

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Hier steht eigentlich alles: http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html

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Kann er zurück verlangen und sogar pfänden. Mit den Anfechtungsvorschriften der Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO) hat der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, solche ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen des Schuldners aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die sich nachteilig für die Insolvenzmasse erweisen, nachträglich wieder zu beseitigen.

Nach § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen hat.

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Makler möchte schriftliche Zustimmung

bevor er einen Besichtigungstermin vergibt.. ?! Was ist das denn? Kennt sich Jemand damit aus oder hat damit Erfahrungen? Ich zitiere mal:

".....vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin.

Seit dem 13.06.2014 schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir Ihre Zustimmung benötigen wenn wir sofort für Sie tätig werden sollen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zusenden und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten.

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Bitte hinterlassen Sie uns hierzu Ihre Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen.......... "

Ist das so richtig oder was soll das? Bin mißtrauisch denn so kenne ich das nicht und ich weiß ehrlich gesagt nicht für was das gut sein soll... möchte nicht ausversehen in irgendwelche Verbindlichkeiten geraten, denn möchte mir die Wohnung erst mal einfach nur ansehen und ein paar Infos dazu. Hilfe!!

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Das ist korrekt so und er hat recht.

Hier die Infos dazu: http://www.fairpreis-immobilien.de/widerrufsrecht-beim-makler.html

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Mein Verlobter macht ständig mehr Schulden!

Hey Leute,

Also es geht um folgendes: Ich wohne seit kurzem mit meinem Verlobten zusammen und wir erwarten auch ein Kind in den nächsten Wochen.

Ich wusste schon im Vorhinein als ich mit ihm zusammen zog das er Schulden hat. Allerdings hab ich ihn dazu gebracht das er zu einem Schuldenberater geht.

Jetzt zum Punkt: 1. Mein Verlobter macht immer mehr Schulden durch ... Schließt "ausversehen" ein Abo durch ein Gewinnspiel mit einer Zeitschrift ab verheimlicht mir dies und schmeißt die Zeitschrift ohne zu lesen in Keller (heimlich) so das ich's ja nicht mitbekommt. Anstatt die wieder zu stornieren.

  1. Macht Verträge und lässt einfach das Geld zurückbuchen sodass sich die Schulden häufen, die Mahnungen zerknüllt er und schmeißt sie weg. Ebenfalls heimlich so das ich ja nichts mitbekomm, aber ich finde es immer wieder raus.

  2. er verheimlicht mir so viel was mit Geld zu tun hat obwohl ich ihm villt dabei helfen könnte. Ich sag es ihm auch immer wieder das ich ihm helfe bei seinem Schuldenberg und das er doch solche verträge etc einfach lassen soll. Er versteht es und verspricht es zu lassen und schwupp paar Wochen später finde ich den nächsten Mist raus. Ich bin bald soweit das ich mich wegen seiner lügerei und verheimlichtuerei von ihm trenn auch wenn wir sonst das perfekte paar "wären".

Jetzt meine frage: Was kann ich tun? Ist das ne psychische Störung? Oder was sonst?

Bitte um Ratschläge.

Liebe Grüße 2 in 1 ;-) MrsHappy

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Könnte eine psychische Störung sein. Solltest ihm einmal Hilfe in Form von Therapie anbieten.

Zu Deinem eigenen Schutz würde ich tun:

1.) Eigenes Konto, wo nur Du Zugriff hast. Kindergeld usw. alles auf Dein Konto. Niemals ihn Zugriff auf Karte, Geheimnummern usw. geben. Alles sichern und verstecken.

2.) Nichts unterschreiben, keine Anerkennung von Gläubigern, keine Kreditverträge usw.... Alles trennen.....

3.) Alles was Ihr/Du Dir anschaffst für die Wohnung (Fernseher usw.) auf Deinen Namen mit Quittung und aufheben!!! Wenn später der Gerichtsvollzieher wegen ihm kommt kann er es nicht pfänden wenn es Dir (nachweislich) gehört.

Dann bist Du zumindest einmal finanziell auf der sicheren Seite!!

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1. Dein Geld spielt bei ihrer Insolvenz keine Rolle. Wer erzählt Euch denn solche Märchen...ist ja grauenvoll? Du kannst Dir tausende Fernseher kaufen!! Nur alle Belege aufheben, damit Du bei dem Besuch des Gerichtsvollziehers aufgrund Deiner Freundin Dein Eigentum nachweisen kannst.

2.) Helfen würde ich Ihr auch nicht; in Bezug auf Schuldentilgung. Du hilfst Ihr betriebswirtschaftlich gesehen mehr wenn Du Sie zum Essen einlädst und/oder in den Urlaub;-)

3.) Im übrigen würde ich trotzdem versuchen mich mit den Gläubigern zu vergleichen, denn 5.000.- ist eigentlich Peanuts und nicht rentabel für eine Insolvenz.

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