Gebrauchtwarenhändler bietet KFZ "aus erster Hand" an. Bei Besichtigung zeigt KFZ-Brief zwei - gleiche - Nachnamen als Vorbesitzer an, der Eine mit männlichem Vornamen, der Andere mit weiblichen Vornamen. Händler behauptet, Vorbesitzer seien ein Ehepaar gewesen, deshalb sei er berechtigt, das KFZ als aus einer Hand stammend zu verkaufen. Hat er Recht? Gibt es eine math. Formel oder Prozentzahl, aus der man den Verkaufspreis ( z.B. € 10.000,-) für ein aus erster Hand angebotenes KFZ dann herrunterechnen kann, wenn sich herausstellt, daß das Fahrzeug de jure aus zweiter Hand erworben wurde?