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Antwort
@washilfts:bei uns nur wenn eine geistige Behinderung( verminderte Inteligenz) vorliegt. @Griesuh: vor der Klassenfahrt gab es ein HPG wo 10 Std pro Tag für den Schulbegleiter genehmigt wurden vom Jugendamt. Kurz vor der Klassenfahrt bekam das ATZ die Nachricht das nur 8 Std bezahlt werden und das der Rest über VHP gezahlt werden soll.