Deine Eltern haben Recht:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/doppelte-staatsbuergerschaft

Für dich gilt das sogenannte "Geburtsortsprinzip":

"Ist ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, automatisch Deutsche/r? Nach dem Geburtsortsprinzip gilt: Ja. Auch wenn die Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Kind, das in Deutschland geboren wird, seit dem Jahr 2000 automatisch deutscher Staatsbürger."

"Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.

Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen"

Hoffe ich konnte helfen! Hast also bis 23 Zeit, dich zu entscheiden, bis dahin bist du sowohl türkischer als auch deutscher Staatsbürger ;)

Aber auch wenn du dich auf dem Papier für einen Staat entscheidest, im Herzen kann man trotzdem beides bleiben.

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