Wir haben im Hausflur vor unserer Wohnung (oberste Whg Dachgeschoss)seit über 10 Jahren ein paar Gegenstände abgestellt (Getränkekiste, Schirm, Werkzeugkasten, Gummistiefel) nach Rücksprache mit Flurnachbarn vor über 10 Jahren. Ausserdem stellt ein anderer Nachbar ab und an seine Stiefel auf seinen Schuhabstreifer vor allem wenn samstags geputzt wird stehen ein paar mehr Schuhe rum . Nun wird von unserem Mitbewohner, einen Stock tiefer seit drei Jahren das Flurfenster stundenlang geöffnet gehalten, weil er sich jetzt plötzlich durch angebliche Geruchsbelästigung gestört fühlt und kühlt somit den gesamten Flur aus insbesondere kühlen die darüberliegenden Wohnungen aus. Die Begründung: Der Hausgang ist kein Abstellraum und die Gegenstände ganz im besonderen die Schuhe auf dem Schuhabstreifer müssen verschwinden. Gibt es hierfür eine Lösung ? An der obersten Wohnung muss keiner vorbei - ausser der Wohnungsinhaber selbst. Zählt da nicht auch sowas wie das Gewohnheitsrecht ?