Ich habe auf ein Ausschreiben online reagiert und den Makler kontaktiert. Doch er meinte, dass er zuerst in meine Bewerbungsunterlagen einsehen will, bevor wir einen Besichtigungstermin vereinbaren können. Meine Frage ist: "Ist diese Praxis gängig?". Ich hatte bisher nur meine Bewerbungsunterlagen einschicken müssen, wenn ich die Wohnung bereits besichtig hatte. Soll ich darauf eingehen oder lieber sein lassen?