Habe vor 5 jahren Hartz 4 beantragt. Hatte damals auf meinen Konto noch ca.50.000 Euro Guthaben.Dieses Geld hatte mir mein Vater damals als Altersvorsorge gegeben. Da ich Hartz 4 Empfänger geworden bin wollte mein Vater das Geld wieder zurück haben, damit es nicht zweck entfremdet ist.Habe das kommplette Geld abgehoben und es meinen Vater zurück gegeben.Nachdem ich also kein eigenes Barvermögen mehr hatte, habe ich Hartz 4 beantragt und erhalten. Nach einen Jahr hat mich das Amt angeschrieben und um Klärung und Auskunft über mein damaliges Konto gebeten. Alle Leistungen des Amtes sind dann sofort eingestellt worden.Habe dann meine Wohnung gekündigt und bin zu meinen Eltern gezogen.Zur Zeit lebe ich bei und von meinen Eltern.

1) Frage : Wieviel Zeit muß vergehen bis ich wieder Hartz4 beantragen kann ( kann ich das Geld innerhalb innerhalb eines Monats ausgeben, 12 Monate, oder länger) Wie sind denn da die Vorschriften?

2) Frage: Kann das Amt die bisher geleisteten Sozialleistungen zurück verlangen?

3) Frage:Was muß ich beachten wenn ich jetzt wieder beim Amt Sozialleistung beantragen möchte?