Hallo,meine Exfrau und ich betreuen unsere Tochter(5) im Wechselmodell,d.h. eine Woche bei mir,Sonntags übergabe,dann eine Woche bei ihr.Gestern ist mir im Kindergarten aufgefallen,das meine Ex in ihrer Betreuungszeit,die kleine ständig von mir fremden Personen abholen lässt.Einige Vollmachten waren da und in der Liste für Dauervollmachten waren auch 2 Damen eingetragen die ich nicht kenne.Auf meine Frage an die Erzieherinnen,warum Sie das Kind ohne meine Zweite Unterschrift herausgeben,bekam ich zur Antwort,das eine Zweite Unterschrift unüblich wäre.Wir haben beide das Sorgerecht und ich fühle mich als Vater(wieder mal)hinten an gestellt.Wie ist die Rechtslage???