Ich besitze einen 100m langen Privatweg worüber noch mehrere Häuser ver- und entsorgt werden. Nun war man in der Stadt offensichtlich der Meinung dieser Weg sei irgendwann gewidmet worden.. dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Aus Gründen von LKW-Verkehr und erhöhten Geschwindigkeiten durch erneuerter Fahrbahndecke will ich die bisherige Duldung der uneingeschränkten Öffentlichkeit beenden. Quasi Sperrscheibe mit Zusatz Privatweg/ Benutzung durch unbefugte Kraftfahrzeuge verboten. Nun ist die Aussage der zuständigen Landkreisentsorgung, dass keine Privatstraßen befahren werden. Ergo müssten ca.30 Anwohner ihren Müll bis zu 250m weit bis zur nächsten öffentlichen Straße bringen, wo allerdings auch keine echte Möglichkeit wäre die Mülltonnen zu deponieren. Gibt es denn nicht auch eine Pflicht zur Abholung des Hausmülles? Immerhin ist die Straße durchaus geeignet und eine Nutzung zur öffentlichen Ver- und Entsorgung will ich auch nicht einschränken. .. wurde bisher ja auch so genutzt!