Hallo,

ist eine Kündigung zulässig, wenn man sich etwas auf einen Finger tätowiert? Ich bin gerade in der Ausbildung, noch habe ich Probezeit, da dürfte man ja in jedem Fall kündigen.

Aber angenommen ich bin im 2. Lehrjahr, tätowiere mir dann etwas auf einen Finger und komme damit eben zur Arbeit (ich mach die Ausbildung im Büro), wäre das dann ein Kündigungsgrund? Weil es eben ein tattoo ist welches man nicht verdecken könnte und dazu noch an einer extrem auffälligen, immer sichtbaren stelle?