Hallo, ich habe als Vater Elternzeit für mein Kind für den 1. und 13. Lebensmonat beantragt. Nun war ich am Tag der Geburt noch arbeiten, da der genaue Geburtszeitpunkt nach Arbeitsschluss lag. Vom Arbeitgeber habe ich deshalb die Elternzeit mit Beginn 1 Tag nach Geburt bescheinigt bekommen. Weil aber der Start der Elternzeit immer mit dem Start des Lebensmonats des Kindes übereinstimmen muss, meint nun das Jugenamt, dieser eine Tag müsste aufs Elterngeld angerechnet werden, was zu einem geringen Abzug führen würde. Ist das so rechtens? Ich kann ja nun nicht nachträglich den einen Arbeitstag "ungeschehen" machen.