Nein, das ist natürlich nicht ok. Es handelt sich um Arbeitszeit und diese Arbeitszeit ist sowohl gesetztlich als auch vermutlich in euren Arbeitsverträgen geregelt. Einerseits dürfen die Maximalarbeitszeiten des jeweiligen Tages nicht überschritten werden, andererseits darf auch eure gesetzlich zugesicherte Ruhezeit von 11 Stunden nach Arbeitsende nicht unterschritten werden. Sonntagsarbeit kommt nur in Ausnahmefällen EIN MAL IM JAHR zwecks Inventur in Frage, darüber hinausgehend nicht.

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf

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