Also: Rein rechtlich sind Euro-Banknoten unbegrenzt gültiges gesetzliches Zahlungsmittel, müssen daher grundsätzlich akzeptiert werden. Die Aussagen zur Verhältnismäßigkeit zwischen Einkaufswert und Banknotenwert in den anderen Antworten sind soweit richtig. Zusätzlich gibt es aber ein Urteil: Nur wenn der Verkäufer ausdrücklich vor Vertragsabschluss deutlich darauf hinweist, dass er bestimmte Banknoten nicht akzeptiert, darf er diese dann auch ablehnen (z. B. müsste eine Tankstelle bereits an der Zapfsäule darauf hinweisen, im Kassenhäuschen ist es zu spät). Ohne einen solchen Hinweis und bei Verhältnismäßigkeit von Waren- und Banknotenwert sollte es also keine Probleme geben, es sei denn, es besteht ein Verdacht auf Falschgeld, aber das ist ein ganz anderes Thema. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering.

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