Es geht um eine Nachzahlungforderung der Nebenkosten in Höhe von ca. 300 Euro.

Darf ein ehemaliger Vermieter eineinhalb Jahre später noch Nebenkosten für eine Wohnung nachfordern? Überraschender Weise habe ich jetzt, Ende Dezember 2008 noch eine Nebenkostennachforderung für ein früheres Mietverhältnis über ca. 300 Euro erhalten. Das Mietverhältnis endete am 30.06.2007. Der angesetzte Berechnungszeitraum der Nebenkosten ist der 01.11.2006 bis 30.06.2007. Der Vermieter setzt den Abrechnungszeitraum von 01.11.2006 bis 31.12.2006 an. Innerhalb dieses Zeitraums sind wir allerdings schon ausgezogen. Die Forderung ist auf den 29.12.2008 datiert.

Ist die Forderung nicht inzwischen verwirkt/verjährt? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Viele Dank für die Beanwortung dieser Frage im Voraus.