Hallo,

also ich habe mir letztes Jahr im Dezember 2020 eine Überweisung vom Hautarzt für einen Uniklinik-Termin geben lassen, den ich von Anfang März 2021 auf jetzt Ende Mai 2021 verschieben musste.

Auf der Überweisung vom Hautarzt steht "4. Quartal 2020" drauf, Überweisungen sind ja bekanntlich im Folgequartal - also 1. Quartal 2021 - noch gültig. Aber wie sieht es jetzt mit dem 2. Quartal 2021 aus, wenn der Termin Ende Mai 2021?

Benötige ich eine neue Überweisung vom Hautarzt, weil die alte ungültig und unbrauchbar ist?

Vielen Dank für die Aufklärung.