Hallo, ich habe zwar schon verschiedene Fragen/Antworten zu diesem Thema gelesen, aber noch keine passenden Angaben zu meiner Thematik gefunden. Ich pflege meinen Vater und hatte mir im Januar 4 Wochen Auszeit genommen. In dieser Zeit wurde mein Vater trotzdem 24 Stunden betreut. Leider habe ich keinen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. Nun ist mein Vater verstorben und die AOK lehnt die rückwirkende Erstattung ab, obwohl ich den Urlaub belegen kann. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung? Für eine Antwort wäre ich dankbar.