Also es gibt eine Regelung beim begleitendem Fahren mit 17. Da kann man unter gewissen Umständen beantragen, dass man eine bestimmte, festgelegte Strecke z.B. zur Schule alleine mit dem Auto fahren darf.

Dafür gibt es bestimmte Richtlinien.

Bei A1 ab 16, da bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob man da sowas beantragen kann. Frag doch sonst mal bei der Fahrschule oder Führerscheinstelle nach.

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Hallo.

Du hast eigentlich immer, sobald du die Theorieprüfung geschafft hast, genau ein Jahr um die Praxis zu absolvieren. Schaffst du das nicht, weil du z.B. zu oft durchfällst, muss man den Führerschein von vorne machen.

Allerdings: Durch Corona hat sich das etwas verändert.

Führerscheinprüfungen
Die Fristen werden jeweils um 12 Monate verlängert, sofern diese nicht schon am 01.03.2020 abgelaufen waren.
- Die Frist bis zur Ablegung der Theorieprüfung beträgt somit 2 Jahre
- Bestandene Theorieprüfungen sind somit max. 2 Jahre gültig

https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/aktuell_66784.html

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