Hallo liebe Gemeinschaft der Wissenden, es geht konkret um die Frage ob man die Feuerwerksklassen (also I/II/III und IV) anhand irgendwelcher Gesichtspunkte den Lagergruppen (also 1.1 bis 1.6 und deren Untergruppen) und den Verträglichkeitsgruppen ( also A, B, C,...) zuordnen kann. Es ist mir klar, dass diese Frage nicht einfach ist und auch nicht direkt aus den Gesetzestexten hervorgeht. Ich hoffe trotzdem, das irgendwer zumindest Hinweise geben kann.

Danke schonmal!