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Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen haben auch das Fach "Berufskunde". Hier wird über paramedizinische und universitäre medizinische Studiengänge berichtet. Zum Gück ist es so, dass eine Notärztin zunächst einmal "Ärztin" ist. Und wenn diese Ärztin dann den Zweig "Notfallmedizin" einschlagen möchte, dann ist dies eine Möglichkeit der Berufsausübung. Es ist aber bemerkenswert, wenn bei Rettungsassistentinnen allein die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, man könne ein "Hilfsstudium" absolvieren und so Notärztin werden. Dies zeigt die fehlende Fähigkeit, die Komplexität des Menschen im Rahmen der medizinsichen Hilfeleistung einzuschätzen. Notfallpatienten erleiden nicht nur einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder einen Verkehrsunfall, sondern sie haben duchaus komplexe Erkrankungen und Verletzungen, deren Diagnose und Notfalltherapie eines mediznischen Studiums bedürfen. Auch dies müsste allen Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen bekannt sein.