In unserer Firma existiert kein Betriebsrat aber, ein sog. "Vertrauensrat".

Das dieser wesentlich weniger Rechte als ein Betriebsrat hat, ist mir bekannt.

Gilt dieser trotzdem als Arbeitnehmervertretung, wenn es z.B. in §20 TzBfG heisst: "Die Arbeitnehmervertretung ist zu informieren......"?