Vor wenigen Tagen ereignete sich ein Unfall.

Auf einer 2 spurigen Autobahn fuhr das Auto XX mit erhöhter Geschwindigkeit, sagen wir 130 km/h auf der Überholspur und wolle an einem LKW mit einem folgendem Auto vorbei.

Nachdem das dem LKW folgende Auto nun einen Überholvorgang ankündigte konnte der Fahrer XX nicht bremsen da er ansonsten den nachfolgenden Verkehr gefährden würde.

Natürlich kam es nun zur Kollision - das einscherende Auto streifte das Auto XX auf der rechten Seite und drückte es mit der linken gegen einen Randstein der Autobahn.

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Bin ich richtig in der Annahme das der spurwechselnde Fahrer nicht auf die linke Spur wechseln durfte obwohl er es ankündigte? Der Nachfolgende Verkehr war ja deutlich schneller unterwegs.

Ist in diesem Fall eine Sorgfallspflicht verletzt worden bzgl. Schulterblick und Vorfahrt?