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Sie dürfen dich zur Kontrolle auf Blutalkohol meines Wissens NUR zwingen, wenn ein konkreter Verdacht auf was auch immer besteht... Der "Verdacht" ist natürlich schnell mal konstruiert wenn im nachhinein Beschwerde eingelegt werden sollte. Sobald du allerdings den Test an Ort und Stelle machst, gilt das als freiwllige Einwilligung und sie müssen sich nicht mehr rechtfertigen.
Das heißt: Wenn du dich weigerst und sie dich zur Blutabnahme mitnehmen, kannst du dich danach an der zuständigen Stelle beschweren und sie müssen angeben, weswegen gerade du verdächtig warst. Machst du aber gleich den "Atemluft-Test", kannst du danach nichts mehr machen.